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Der BWK Bundesverband

Der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband von Fachleuten verschiedenster Disziplinen im Umweltschutz. Seine persönlichen oder institutionellen Mitglieder sind in 11 Landesverbänden organisiert. Diese Landesverbände haben sich zur Vertretung der Interessen der Mitglieder zu einem Bundesverband zusammengeschlossen. Dieser Bundesverband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Umweltschutz auf den Gebieten der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes, der Abfallwirtschaft, der Altlastensanierung sowie verwandter Gebiete. zur Startseite »

Wir sind der Verband für alle Fachleute in Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Kulturbau und Umweltschutz, für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler und für Fachleute mit einschlägiger Berufserfahrung.


Bei uns sind, von Studierenden und Berufseinsteigern bis hin zu Hochschullehrern und aus dem aktiven Berufsleben bereits Ausgeschiedenen, alle Altersgruppen vertreten. Fördernde Mitglieder des BWK sind Institute und Institutionen im Umweltschutz, Ingenieurbüros, Consultingunternehmen, Firmen, Zulieferer, Hersteller, Landschafts-, Wasser- und Abfallverbände sowie Verwaltungen der Kommunen, Länder und des Bundes.

Organe des Bundesverbandes

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand leitet den Bundesverband und vertritt ihn nach innen und außen. Er ist der Bundesversammlung verantwortlich. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Wahrnehmung der Interessen der BWK-Mitglieder gegenüber der Regierung und den politischen Gremien der Bundesrepublik Deutschland, die Mitwirkung bei technisch-wissenschaftlichen Organisationen auf Bundesebene und die Steuerung der Regelwerksarbeit des Verbandes. Darüber hinaus soll er die Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und zu unterstützen.


Bundesversammlung

Sie setzt sich aus den von den Landesverbänden gewählten Bundesvertretern, dem Bundesvorstand und den Ehrenmitgliedern zusammen. Jeder Landesverband entsendet je angefangene 100 Mitglieder einen stimmberechtigten Bundesvertreter. Neben der Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben trägt die jährlich stattfindende Bundesversammlung ganz wesentlich dazu bei, dass Einzelmitglieder des BWK sich über die Landesgrenzen hinaus kennenlernen und dadurch den Zusammenhalt fördern.

Aufgaben des Bundesverbandes

  • Bearbeitung und Vertrieb des BWK-Regelwerkes, technisch-wissenschaftlicher Berichte und fachtechnischer Stellungnahmen
  • Anregung, ideelle Förderung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Mitarbeit bei der Erarbeitung einschlägiger Normen
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Bundesebene
  • Anregungen zur Verbesserung der technisch-wissenschaftlichen Ausbildung
  • Ideelle Förderung von Praxis und Wissenschaft im Umweltschutz
  • Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen gleicher Zielrichtung
  • Herausgabe einer Fach- und Verbandszeitschrift mit den vorrangigen Zielen, technisch-wissenschaftliche Fachergebnisse zeitnah zu veröffentlichen und gesellschaftliche Auswirkungen des Umweltschutzes darzustellen und zu bewerten
  • Auszeichnung herausragender technisch-wissenschaftlicher und fachpublizistischer Leistungen
  • Koordination, Beratung und Unterstützung der Landesverbände
  • Verbindliche Festlegung von Regelungen in der Rahmensatzung seiner Landesverbände

Was wir bieten

Der BWK ist ehrenamtlich verfasst. Es gibt keine Abhängigkeiten von Zuwendungen oder Wirtschaftserlösen. Wir sind politisch und wirtschaftlich unabhängig und nur der fachlichen Wahrheit und unseren Mitgliedern verpflichtet.Uns kommt es darauf an, Umweltschutz und Umwelttechnik auf pragmatische Weise zu verbinden. Der BWK ist Herausgeber der Fachzeitschrift "Wasser und Abfall", arbeitet im Normenausschuss Wasser des DIN mit und hat sich national wie international mit einer Vielzahl von Verbänden ähnlicher Zielsetzung vernetzt.

Der BWK Bundesverband ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Weitere Informationen sowie den vereinfachten Spendennachweis zum Herunterladen für Ihre Steuerunterlagen finden Sie » hier.